Die Drohnen-Haftpflichtversicherung

Drohnen-Haftpflichtversicherung – Pflichtversicherung für unbemannte Luftfahrzeuge

Der Einsatz eines unbemannten Luftfahrzeugs (wie Drohnen oder Flugmodelle) birgt verschiedene Risiken. In der EU besteht eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung.

Seit Einführung der EU-Drohnenverordnung (EU 2019/947) gilt für nahezu alle Drohnenpiloten in Österreich und der gesamten EU eine Versicherungspflicht – unabhängig davon, ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird. Wer ohne gültige Haftpflichtversicherung fliegt, riskiert nicht nur hohe Schadenersatzforderungen, sondern auch empfindliche Verwaltungsstrafen.

Falls Sie für Ihr unbemanntes Luftfahrzeug noch keine oder keine ausreichende Luftfahrt-Haftpflichtversicherung besitzen, unterstützen wir Sie gerne bei der Auswahl der passenden Absicherung.

  • ✔️ Es können Personen verletzt werden.
  • ✔️ Es können Schäden an fremdem Eigentum entstehen.
  • ✔️ Nach einem Personen- oder Sachschaden können zudem finanzielle Folgeschäden auftreten.

Wer braucht eine Drohnen-Haftpflichtversicherung?

Die Versicherungspflicht gilt in Österreich grundsätzlich für alle unbemannten Luftfahrzeuge, die im öffentlichen Raum betrieben werden – also auch für Hobby-Drohnen. Besonders relevant ist die Absicherung für:

  • Hobby- und Freizeitpiloten: Auch private Drohnenflüge können erhebliche Schäden verursachen – eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht.
  • Gewerbliche Drohnenpiloten: Für Foto- und Videoaufnahmen, Vermessungsarbeiten, Inspektion oder Lieferdienste ist ein umfassender Schutz unerlässlich.
  • Vereine und Modellflugclubs: Auch für den organisierten Modellflugbetrieb besteht Versicherungspflicht.
  • Landwirtschaft und Forstwirtschaft: Der Einsatz von Drohnen zur Flächenüberwachung oder Pflanzenschutzmittelausbringung erfordert spezifischen Schutz.

Was deckt die Drohnen-Haftpflichtversicherung ab?

Eine gute Drohnen-Haftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter und wehrt unberechtigte ab. Abgedeckt sind typischerweise:

  • Personenschäden – z. B. wenn eine Drohne abstürzt und Personen verletzt
  • Sachschäden – z. B. Beschädigung von Fahrzeugen, Gebäuden oder anderen Objekten
  • Vermögensfolgeschäden – finanzielle Einbußen als Folge eines Personen- oder Sachschadens
  • Kosten der Rechtsverfolgung bei unberechtigten Forderungen

Häufige Fragen zur Drohnenversicherung

Ist meine Drohne über die Haushaltsversicherung mitversichert?
In manchen Fällen sind kleine Drohnen unter einem bestimmten Gewicht über die Privathaftpflicht- oder Haushaltsversicherung mitgedeckt – das hängt jedoch stark vom jeweiligen Vertrag ab. Für gewerbliche Nutzung oder größere Drohnen ist eine eigene Police in der Regel notwendig. Wir prüfen das gerne für Sie.

Welche Versicherungssumme ist vorgeschrieben?
Die EU-Drohnenverordnung schreibt Mindestversicherungssummen vor, die sich nach der Geräteklasse und dem Einsatzgebiet richten. Wir stellen sicher, dass Ihre Police den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Was kostet eine Drohnen-Haftpflichtversicherung?
Die Prämie hängt von Drohnentyp, Nutzungsart (privat oder gewerblich) und gewünschter Versicherungssumme ab. Einfache Polizzen für Hobbypiloten sind bereits ab wenigen Euro monatlich erhältlich.

Brauche ich auch eine Kaskoversicherung für meine Drohne?
Die Haftpflichtversicherung schützt nur vor Schäden an Dritten – nicht vor Schäden an der Drohne selbst. Wer auch den eigenen Verlust durch Absturz, Diebstahl oder technischen Defekt absichern möchte, benötigt zusätzlich eine Drohnenkaskoversicherung. Auch diese vermitteln wir gerne.

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Fragen zur Drohne

Hat Ihr unbemanntes Luftfahrzeug einen Sensor zur Datenaufzeichnung? *
Bitte geben Sie an, ob Ihr unbemanntes Luftfahrzeug mit einem Sensor ausgerüstet ist, der personenbezogene Daten erfassen kann (z.B. mit einer Kamera).
Verfügt Ihre Drohne über eine EU-Klassifizierung (CIL-Kennzeichnung) des Herstellers? *
Die CIL-Kennzeichnung (Class Identification Label) lautet C0, C1, C2, C3 oder C4 und gilt seit 1.1.2024 für alle neuen Geräte. Sie finden diese auf der Drohne selbst und/oder auf der Verpackung.
In welcher Einheit ist das Gewicht Ihrer Drohne angegeben? *
Zu welchem Zweck nutzen Sie Ihre Drohne? *
Wie hoch soll der maximale Betrag sein, den wir im Schadensfall übernehmen sollen? *
Die Höhe der Versicherungssumme stellt den maximalen Betrag dar, der im Schadensfall zur Auszahlung kommt. Diese gilt für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden (nach einem Personen- oder Sachschaden).
Fliegen Sie mit Ihrer Drohne Wettbewerbe im europäischen Ausland und wünschen Sie eine Absicherung dafür? *
z.B. Teilnahme an Wettbewerben, Schauvorstellungen, Akrobatik-, Kunst- und Rekordfliegen in Europa (im geografischen Sinn), den außereuropäischen Mittelmeer-Anrainerstaaten, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren. Das Fliegen von Wettbewerben in Österreich gilt automatisch als mitversichert.
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