Die Drohnen-Haftpflichtversicherung

Drohnen-Haftpflichtversicherung

Der Einsatz eines unbemannten Luftfahrzeugs (wie Drohnen oder Flugmodelle) birgt verschiedene Risiken. In der EU besteht eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung.

Falls Sie für Ihr unbemanntes Luftfahrzeug noch keine oder keine ausreichende Luftfahrt-Haftpflichtversicherung besitzen, unterstützen wir Sie gerne bei der Auswahl der passenden Absicherung.

  • ✔️ Es können Personen verletzt werden.
  • ✔️ Es können Schäden an fremdem Eigentum entstehen.
  • ✔️ Nach einem Personen- oder Sachschaden können zudem finanzielle Folgeschäden auftreten.
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Ihre Daten

Österreich +43

Fragen zur Drohne

Hat Ihr unbemanntes Luftfahrzeug einen Sensor zur Datenaufzeichnung? *
Bitte geben Sie an, ob Ihr unbemanntes Luftfahrzeug mit einem Sensor ausgerüstet ist, der personenbezogene Daten erfassen kann (z.B. mit einer Kamera).
Verfügt Ihre Drohne über eine EU-Klassifizierung (CIL-Kennzeichnung) des Herstellers? *
Die CIL-Kennzeichnung (Class Identification Label) lautet C0, C1, C2, C3 oder C4 und gilt seit 1.1.2024 für alle neuen Geräte. Sie finden diese auf der Drohne selbst und/oder auf der Verpackung.
In welcher Einheit ist das Gewicht Ihrer Drohne angegeben? *
Zu welchem Zweck nutzen Sie Ihre Drohne? *
Wie hoch soll der maximale Betrag sein, den wir im Schadensfall übernehmen sollen? *
Die Höhe der Versicherungssumme stellt den maximalen Betrag dar, der im Schadensfall zur Auszahlung kommt. Diese gilt für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden (nach einem Personen- oder Sachschaden).
Fliegen Sie mit Ihrer Drohne Wettbewerbe im europäischen Ausland und wünschen Sie eine Absicherung dafür? *
z.B. Teilnahme an Wettbewerben, Schauvorstellungen, Akrobatik-, Kunst- und Rekordfliegen in Europa (im geografischen Sinn), den außereuropäischen Mittelmeer-Anrainerstaaten, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren. Das Fliegen von Wettbewerben in Österreich gilt automatisch als mitversichert.
Datenschutzhinweise *

⚠️ Hinweis zur Formularübermittlung

Das Formular gilt erst dann als erfolgreich übermittelt, wenn alle Pflichtfelder * vollständig ausgefüllt wurden und Ihnen anschließend ein grünes Bestätigungsfenster mit der Meldung der erfolgreichen Übermittlung angezeigt wird.