Die Drohnen-Haftpflichtversicherung
Der Einsatz eines unbemannten Luftfahrzeugs (wie Drohnen oder Flugmodelle) birgt verschiedene Risiken. In der EU besteht eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung.
Seit Einführung der EU-Drohnenverordnung (EU 2019/947) gilt für nahezu alle Drohnenpiloten in Österreich und der gesamten EU eine Versicherungspflicht – unabhängig davon, ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird. Wer ohne gültige Haftpflichtversicherung fliegt, riskiert nicht nur hohe Schadenersatzforderungen, sondern auch empfindliche Verwaltungsstrafen.
Falls Sie für Ihr unbemanntes Luftfahrzeug noch keine oder keine ausreichende Luftfahrt-Haftpflichtversicherung besitzen, unterstützen wir Sie gerne bei der Auswahl der passenden Absicherung.
- ✔️ Es können Personen verletzt werden.
- ✔️ Es können Schäden an fremdem Eigentum entstehen.
- ✔️ Nach einem Personen- oder Sachschaden können zudem finanzielle Folgeschäden auftreten.
Wer braucht eine Drohnen-Haftpflichtversicherung?
Die Versicherungspflicht gilt in Österreich grundsätzlich für alle unbemannten Luftfahrzeuge, die im öffentlichen Raum betrieben werden – also auch für Hobby-Drohnen. Besonders relevant ist die Absicherung für:
- Hobby- und Freizeitpiloten: Auch private Drohnenflüge können erhebliche Schäden verursachen – eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht.
- Gewerbliche Drohnenpiloten: Für Foto- und Videoaufnahmen, Vermessungsarbeiten, Inspektion oder Lieferdienste ist ein umfassender Schutz unerlässlich.
- Vereine und Modellflugclubs: Auch für den organisierten Modellflugbetrieb besteht Versicherungspflicht.
- Landwirtschaft und Forstwirtschaft: Der Einsatz von Drohnen zur Flächenüberwachung oder Pflanzenschutzmittelausbringung erfordert spezifischen Schutz.
Was deckt die Drohnen-Haftpflichtversicherung ab?
Eine gute Drohnen-Haftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter und wehrt unberechtigte ab. Abgedeckt sind typischerweise:
- Personenschäden – z. B. wenn eine Drohne abstürzt und Personen verletzt
- Sachschäden – z. B. Beschädigung von Fahrzeugen, Gebäuden oder anderen Objekten
- Vermögensfolgeschäden – finanzielle Einbußen als Folge eines Personen- oder Sachschadens
- Kosten der Rechtsverfolgung bei unberechtigten Forderungen
Häufige Fragen zur Drohnenversicherung
Ist meine Drohne über die Haushaltsversicherung mitversichert?
In manchen Fällen sind kleine Drohnen unter einem bestimmten Gewicht über die
Privathaftpflicht- oder Haushaltsversicherung mitgedeckt – das hängt jedoch stark
vom jeweiligen Vertrag ab. Für gewerbliche Nutzung oder größere Drohnen ist eine
eigene Police in der Regel notwendig. Wir prüfen das gerne für Sie.
Welche Versicherungssumme ist vorgeschrieben?
Die EU-Drohnenverordnung schreibt Mindestversicherungssummen vor, die sich nach
der Geräteklasse und dem Einsatzgebiet richten. Wir stellen sicher, dass Ihre
Police den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Was kostet eine Drohnen-Haftpflichtversicherung?
Die Prämie hängt von Drohnentyp, Nutzungsart (privat oder gewerblich) und
gewünschter Versicherungssumme ab. Einfache Polizzen für Hobbypiloten sind
bereits ab wenigen Euro monatlich erhältlich.
Brauche ich auch eine Kaskoversicherung für meine Drohne?
Die Haftpflichtversicherung schützt nur vor Schäden an Dritten – nicht vor Schäden
an der Drohne selbst. Wer auch den eigenen Verlust durch Absturz, Diebstahl oder
technischen Defekt absichern möchte, benötigt zusätzlich eine Drohnenkaskoversicherung.
Auch diese vermitteln wir gerne.