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Die Loss of Licence-Versicherung
für alle Piloten

Loss of Licence Versicherung
Ihre Lizenz und die damit verbundene medizinische Tauglichkeit sichert Ihnen Ihr regelmäßiges Einkommen und somit Ihren Lebensstandard. Gerade als Pilot sind Sie dem besonderen Risiko des Lizenzverlustes ausgesetzt. Solange Sie aber lediglich „fluguntauglich“ und nicht berufsunfähig sind, können Sie nach gesetzlichen Bestimmungen auf jede andere Tätigkeit verwiesen werden.

Info: Dieses Risiko haben wir erkannt und minimiert!

Unser Angebot überzeugt
durch erstklassige spezielle Bedingungen

✔️ Versicherungsschutz bis zum 67. Lebensjahr:
Der Vertrag verlängert sich jährlich und ist beidseitig zur Hauptfälligkeit anpassbar.

✔️ Verzicht auf Verweisung:
Es erfolgt keine Anrechnung anderer Tätigkeiten auf die Versicherungsleistung – keine Verweisung auf andere Berufe.

✔️ Einmalzahlung statt Rente:
Keine unsichere monatliche Rente – Sie erhalten eine garantierte Einmalzahlung im Leistungsfall.

✔️ Einheitlicher Beitrag:
Gleicher Risikobeitrag für Männer und Frauen, altersabhängig gestaffelt.

Darüber hinaus gelten folgende Leistungspunkte:

✔️ Weltweiter Versicherungsschutz

✔️ Erweiterte Kriegsklausel – auch für Einsätze bei Bundesheer, Polizei oder UNO

✔️ Keine überraschenden Klauseln

✔️ Sehr kundenfreundliche Antragsfragen

✔️ Jährliche Überprüfung von Versicherungssumme & Gesundheit

✔️ Versicherungssumme bis zum 5-fachen Jahreseinkommen – max. 5 Mio. EUR

✔️ Zusätzlich möglich: Tagegeldzahlung

✔️ Polizzenausstellung in Deutsch oder Englisch

✔️ Beitragszahlung flexibel wählbar: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich
*Bei unterjähriger Zahlung fällt ein Ratenzuschlag an.

Fazit

Die Loss of Licence-Versicherung ist für Piloten unverzichtbar, um den gewohnten Lebensstandard zu sichern, wenn die medizinische Tauglichkeit verloren geht.

Sie bietet klare Leistungen, faire Bedingungen und eine solide finanzielle Absicherung – damit Sie auch am Boden sicher stehen.

Fordern Sie hier ein unverbindliches Angebot an

Ihre Daten

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Versicherungsschutz

Dauernde Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person durch Unfall oder Krankheit auf Dauer vollständig außerstande ist, die im Versicherungsschein genannte berufliche Tätigkeit aktiv auszuüben. Dies muss durch einen niedergelassenen Arzt bestätigt werden.
Eine Todesfallleistung wird gewährt, wenn die versicherte Person aufgrund eines Unfalls innerhalb eines Jahres verstirbt.
Der Beitrag erhöht sich um 10%, dadurch gilt folgendes als mitversichert: Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Krankheiten oder Unfälle, die der versicherten Person durch Kriegsereignisse zustoßen, ohne dass sie zu den aktiven Teilnehmern an dem Krieg oder Bürgerkrieg gehört (Passives Kriegsrisiko).