Die Loss of Licence-Versicherung
für alle Piloten

Loss of Licence Versicherung für Piloten – Absicherung bei Fluguntauglichkeit

Was bedeutet Loss of Licence?

Die Loss of Licence Versicherung für Piloten bietet finanziellen Schutz, wenn gesundheitliche Einschränkungen das Fliegen unmöglich machen. Liegt „Fluguntauglichkeit" vor, jedoch keine Berufsunfähigkeit, können Sie nach gesetzlichen Bestimmungen auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden – genau hier greift dieser spezielle Schutz.

Piloten unterliegen besonders strengen medizinischen Anforderungen: Ein erhöhter Blutdruck, eine Augenerkrankung oder ein Herzproblem können bereits ausreichen, um die Fluglizenz zu verlieren – auch wenn der Betroffene grundsätzlich noch arbeitsfähig wäre. Eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung würde in diesem Fall nicht leisten, weil keine vollständige Berufsunfähigkeit vorliegt.

Info: Dieses Risiko haben wir erkannt und deutlich minimiert!

Unser Angebot überzeugt durch erstklassige Bedingungen

  • ✔️ Versicherungsschutz bis zum 67. Lebensjahr: Jährliche Verlängerung; beidseitig zur Hauptfälligkeit anpassbar.
  • ✔️ Verzicht auf Verweisung: Keine Anrechnung anderer Tätigkeiten auf die Versicherungsleistung.
  • ✔️ Einmalzahlung statt Rente: Im Leistungsfall eine garantierte Einmalzahlung statt unsicherer Monatsraten.
  • ✔️ Einheitlicher Beitrag: Gleicher Risikobeitrag für Männer und Frauen; Prämie altersabhängig gestaffelt.

Weitere Leistungspunkte im Überblick

  • ✔️ Weltweiter Versicherungsschutz
  • ✔️ Erweiterte Kriegsklausel – auch für Einsätze bei Bundesheer, Polizei oder UNO
  • ✔️ Keine überraschenden Klauseln
  • ✔️ Sehr kundenfreundliche Antragsfragen
  • ✔️ Jährliche Überprüfung von Versicherungssumme & Gesundheit
  • ✔️ Versicherungssumme bis zum 5-fachen Jahreseinkommen – max. 5 Mio. EUR
  • ✔️ Zusätzlich möglich: Tagegeldzahlung
  • ✔️ Polizzenausstellung in Deutsch oder Englisch
  • ✔️ Beitragszahlung flexibel wählbar: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich *Bei unterjähriger Zahlung fällt ein Ratenzuschlag an.

Für wen ist die Absicherung sinnvoll?

Besonders empfehlenswert ist die Polizze für Verkehrs-, Berufs- und Privatpiloten sowie Fluglehrer. Auch angehende Piloten in Ausbildung profitieren: Wer früh vorsorgt, schützt sein Einkommen langfristig und vermeidet Versorgungslücken.

Konkret abgesichert werden sollten: Linienpiloten und Copiloten bei Fluggesellschaften, Charter- und Businessjet-Piloten, Hubschrauberpiloten, Militärpiloten sowie Fluglehrer an Flugschulen. Auch für Piloten, die bereits eine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung haben, kann die Loss of Licence Polizze eine sinnvolle Ergänzung sein – da sie gezielt die Lücke bei Fluguntauglichkeit ohne vollständige BU schließt.

Häufige Fragen zur Loss of Licence Versicherung

Was genau löst den Versicherungsfall aus?
Der Versicherungsfall tritt ein, wenn die zuständige Luftfahrtbehörde (z. B. Austro Control) dem Piloten die medizinische Tauglichkeit dauerhaft entzieht und dieser dadurch seinen Beruf als Pilot nicht mehr ausüben kann. Temporäre Flugverbote sind in der Regel nicht versichert – hier greift ggf. eine Tagesgeldoption.

Warum reicht eine normale BU-Versicherung für Piloten nicht?
Eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt erst, wenn der Versicherte zu mindestens 50 % in keinem Beruf mehr arbeitsfähig ist. Ein Pilot, der seine Lizenz verliert, aber grundsätzlich noch am Boden arbeiten könnte, gilt nicht als berufsunfähig – und erhält keine Leistung. Die Loss of Licence Polizze schließt genau diese Lücke.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Als Richtwert gilt das 3- bis 5-fache Jahreseinkommen. Die Summe sollte hoch genug sein, um den Lebensstandard zu sichern und eine eventuelle Umschulung zu finanzieren. Maximal versicherbar sind 5 Mio. EUR.

Gilt die Versicherung auch bei Einsätzen für das Bundesheer?
Ja – dank der erweiterten Kriegsklausel sind auch Einsätze im Rahmen von Bundesheer, Polizei oder UNO-Missionen mitversichert. Das ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber vielen Standard-Produkten am Markt.

Fazit

Die Loss of Licence-Versicherung ist für Piloten unverzichtbar, um den gewohnten Lebensstandard zu sichern, falls die medizinische Tauglichkeit verloren geht. Sie bietet klare Leistungen, faire Bedingungen und eine solide finanzielle Absicherung – damit Sie auch am Boden sicher stehen.

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Versicherungsschutz

Dauernde Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person durch Unfall oder Krankheit auf Dauer vollständig außerstande ist, die im Versicherungsschein genannte berufliche Tätigkeit aktiv auszuüben. Dies muss durch einen niedergelassenen Arzt bestätigt werden.
Eine Todesfallleistung wird gewährt, wenn die versicherte Person aufgrund eines Unfalls innerhalb eines Jahres verstirbt.
Der Beitrag erhöht sich um 10%, dadurch gilt folgendes als mitversichert: Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Krankheiten oder Unfälle, die der versicherten Person durch Kriegsereignisse zustoßen, ohne dass sie zu den aktiven Teilnehmern an dem Krieg oder Bürgerkrieg gehört (Passives Kriegsrisiko).
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