Die Sportunfähigkeits-Versicherung für Berufssportler

 

Ihr Beruf oder Ihre Tätigkeit sind nicht mit normalen Maßstäben zu messen.
Gerade als Profisportler kann schon eine kleine Verletzung das Aus bedeuten.
Ihr regelmäßiges Einkommen – und somit Ihr Lebensstandard – ist gefährdet.
 

Unser Angebot überzeugt durch erstklassige spezielle Bedingungen

 Absicherung der Tätigkeit als Profisportler
durch Unfall und/oder Krankheit und Unfalltod.

 Absicherung auch ohne Unfalltod oder nur als Tagegeldabsicherung
bis zum 1095. Tag möglich.

 Der Vertrag verlängert sich von Jahr zu Jahr
und kann von beiden Seiten zur jeweiligen Hauptfälligkeit angepasst werden.

 Verzicht auf die Verweisung.
Das heißt: Eine anderweitig ausgeübte Tätigkeit nach der Berufsunfähigkeit
wird nicht auf die 
Einmalzahlung angerechnet und es wird nicht auf andere Berufe und Kenntnisse verwiesen.

 Einmalzahlung
Keine monatliche Rente, die evtl. entfallen kann!

 Einheitlicher Beitrag für Mann und Frau.
Als Risikobeitrag wird dieser jeweils altersabhängig festgesetzt.

 Mit unserem SFR-Tarif
können Sie Ihren Beitrag ab dem 2. Versicherungsjahr um 20% reduzieren!

 

Darüber hinaus gelten noch die folgenden Leistungspunkte

 Weltweiter Versicherungsschutz.

 Sehr kundenfreundliche Antragsfragen.

 Keine überraschenden Klauseln.

 Jährliche Abfrage der Versicherungssumme zum Ausschluß einer Über- oder Unterversicherung.

 Sie können Ihr 5-faches Jahreseinkommen versichern; max. EUR 5.000.000.

 Der Versicherungsschein kann in Deutsch oder Englisch ausgestellt werden.

 Sie können die Beiträge jährlich, halb-, vierteljährlich oder monatlich entrichten.

Bei den Letztgenannten allerdings mit einem Bearbeitungszuschlag.

 

Fordern Sie hier ein unverbindliches Angebot an

Ihre Daten

Österreich +43

Versicherungsschutz

Volle Berufsunfähigkeit: Dauernde Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person durch Unfall oder Krankheit auf Dauer vollständig außerstande ist, die im Versicherungsschein genannte berufliche Sportart aktiv auszuüben. Dies muss durch einen niedergelassenen Arzt bestätigt werden.
Eine Todesfallleistung wird gewährt, wenn die versicherte Person aufgrund eines Unfalls innerhalb eines Jahres verstirbt.