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Volle Berufsunfähigkeit: Dauernde Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person durch Unfall oder Krankheit auf Dauer vollständig außerstande ist, die im Versicherungsschein genannte berufliche Tätigkeit aktiv auszuüben. Dies muss durch einen niedergelassenen Arzt bestätigt werden.
Eine Todesfallleistung wird gewährt, wenn die versicherte Person aufgrund eines Unfalls innerhalb eines Jahres verstirbt.
Sofern die versicherte Person durch einen Unfall oder eine Krankheit n der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und in ärztlicher Behandlung ist, bezahlen wir ein Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens für den Zeitraum, der im Versicherungsschein genannt ist. Wir bezahlen die berechtigte Tagegeldleistung nach Abschluss der Behandlung. Auf Wunsch kann ein 4-wöchiger Zahlungsrhythmus vereinbart werden.
Nach Ablauf der gewählten Karenzzeit wird das versicherte Tagegeld für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, max. 365 Tage ausbezahlt.
Max. Zahlungsdauer des Tagegeldes in Tagen
Der Beitrag erhöht sich um 10%, dadurch gilt folgendes als mitversichert: - Kernspaltung oder radioaktive Strahlung - Terroristische Handlung durch nukleare, biologische und chemische Waffen - Unfälle durch ABC-Waffen (atomare, biologische oder chemische Waffenchemische Waffen)