Um Ihnen im Schadenfall schnell und unkompliziert helfen zu können, sind wir auf Ihre Angaben angewiesen. Gerade im Schadenfall kann falsches Verhalten zu Missverständnissen und Problemen mit Ihrer Versicherung führen. Deshalb haben wir hier einige grundlegende Verhaltensregeln zusammengestellt.
Bitte beachten Sie immer die folgenden drei allgemeinen Verhaltensregeln (Obliegenheiten):
1. Schadenminderungspflicht Sorgen Sie nach Möglichkeit für die Erhaltung, Rettung und Wiederbeschaffung der versicherten Sachen; Weisungen des Versicherers sind einzuholen und zu befolgen.
2. Schadenmeldepflicht Jeder Schaden ist unverzüglich dem Versicherer und bei Brand, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Parkschaden, Wildschaden etc. unverzüglich der Sicherheitsbehörde (Polizei) anzuzeigen. In der Anzeige an die Sicherheitsbehörde sind insbesondere alle abhanden gekommenen oder beschädigten Sachen anzugeben.
3. Schadenaufklärungspflicht Dem Versicherer sind alle zur Feststellung des Schadens und seiner Höhe erforderlichen Auskünfte zu erteilen; beschädigte Sachen sind unbedingt aufzubewahren und fotografisch zu dokumentieren. Melden Sie uns den Schaden so schnell wie möglich. So können wir von Anfang an helfen und Missverständnisse und Probleme vermeiden.